Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Stand 20.01.2015

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1. Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.

2. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir erkennen abweichende Bedingungen des Käufers auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

2. Angebote, Auftragsbestätigung

1. Unsere Angebote sind freibleibend und werden vorbehaltlich einer positiven Bankauskunft abgegeben.

2. Ein Liefergeschäft auf Grund einer Bestellung des Kunden kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung der Ware zustande. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist vom Kunden sofort zu prüfen. Etwaige Abweichungen von seiner Bestellung sind uns sofort anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, so richtet sich der Vertragsinhalt nach dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung.

3. Wird eine verbindliche Bestellung vom Kunden storniert oder geändert, werden daraus resultierende Mehrkosten (Stornogebühren) weiterberechnet.

4. Der Käufer hat die für Ihn bestellte Ware innerhalb von 4 Wochen nach Wareneingang abzunehmen. Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, pro angefangenen Kalendermonat 10,00% p.a. des Kaufpreises als Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung eines evtl. weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

3. Lieferung, Gefahrenübergang und Verzug

1. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort geht die Gefahr auf den Käufer über.

2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

3. Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefähr. Unsere Auftragsbestätigungen sind keine Liefervereinbarungen, das darin enthaltene Datum dient der Vorankündigung. Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung dieser Fristen, ohne dass dem Käufer hieraus ein Recht auf Entschädigung oder Rücktritt vom Vertrage erwächst. Sind Lieferzeiten vereinbart, und ist die Lieferung nicht zu der bestimmten Zeit erfolgt, muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist bewilligen, wobei in der Regel dabei auszugehen ist, dass eine angemessene Frist mindestens drei Wochen beträgt. Der Kunde ist nach Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für verspätete Lieferungen unserer Lieferanten übernehmen wir keinerlei Haftung.

4. Für jede Entladestelle erheben wir eine Logistikpauschale von € 7.50

4. Zahlung

1. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig.

2. Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen uns Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

5. Eigenschaften des Holzes

1. Holz ist ein Naturprodukt, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.

2. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

3. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, eine Beschaffenheitserklärung wurde im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Zusendung von Mustern ist keine Beschaffenheitsvereinbarung.

4. Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.

6. Mängelrüge, Gewährleistung

1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen durch schriftliche Anzeige zu rügen. Verborgene Mängel hat der Käufer uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die unverzügliche Untersuchung der Ware und Rüge des Mangels, kann er sich auf den Mangel nicht berufen.

2. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der IHK am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.

3. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir befugt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Ist die Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht möglich, so ist der Käufer wahlweise berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Ware.

7. Warenrücknahme

1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von angenommener Ware. Eine Rücknahme kann nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Hierbei kann nur einwandfreie original verpackte Ware aus dem zum Zeitpunkt der Rücknahme aktuellen Lagerprogramm zurückgegeben werden. Waren aus dem Sortiment Farbe und Chemie sind vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.

2. Für die Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungs- und Umtauschpauschale von 15% des Warenwertes, mindestens jedoch € 25,- je Rückgabe, zuzüglich Logistikkosten.

8. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug ist. Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

3. Die Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Vermischung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Wir nehmen die Anteilsübertragung an. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich für uns. Für das durch die Verabreitung entstehende Produkt gilt im übrigen das gleiche wie für unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware.

4. Wir ermächtigen den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

5. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Verlust und Gefahr ausreichend zu versichern und sie in einer Weise zu lagern, dass unser Eigentum nicht gefährdet wird. Für den Versicherungsfall tritt der Käufer uns seine Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft hiermit ab. Wir nehmen die Abtretung an.

6. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

7. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderung gegen den Käufer um mehr als 20%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Käufers auf Freigabe verpflichtet.

9. Schadenersatzansprüche

1. Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus einer Garantie, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.